Bitte beachten Sie wichtige Informationen
Unsere Einrichtung hat neue Tische und Stühle für alle Räume und Kinder bekommen. Wir bedanken uns bei allen, die uns das ermöglicht haben und sind uns sicher, dass die Anschaffung lange von großen Nutzen sein wird.



Elternbeiträge (Stand 01.09.2022)
(Staffelung der Beiträge)
Buchungszeit | 0-3 Jahre |
Regelkinder 3-6 Jahre | Regelkinder mit Beitragsermäßigung | |
> 1-2 Std. | 135,00 € | |||
> 2-3 Std. | 140,00 € | |||
> 3-4 Std. | 145,00 € | 115,00 € | 15,00 € | |
> 4-5 Std. | 150,00 € | 120,00 € | 20,00 € | |
> 5-6 Std. | 155,00 € | 125,00 € | 25,00 € | |
> 6-7 Std. | 160,00 € | 130,00 € | 30,00 € | |
> 7-8 Std. | 165,00 € | 135,00 € | 35,00 € | |
> 8-9 Std. | 170,00 € | 140,00 € | 40,00 € | |
> 9 | 175,00 € | 145,00 € | 45,00 € | |
Alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung erhalten einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00€ vom Land Bayern. Die Differenz zu den gebuchten Stunden übernehmen weiter die Eltern.
Für Krippenkinder können Eltern Krippengeld in Höhe von 100,00€ beim Land Bayern beantragen. Dieser Zuschuss wird bis zum 3. Lebensjahr an die Familien überwiesen.
Wenn ein Kind vor September des aktuellen Jahres 3 Jahre wird, erhalten die Familien für ihr Kind erst ab September den Kindergartenzuschuss. So lange wird das Krippengeld (nach o.g. Beantragung) weiter vom Land Bayern übernommen.
Spielgeld ist im Elternbeitrag inklusive, Windeln und Feuchttücher bringen die Eltern mit in den Kindergarten.
Wir bitten alle Eltern die Kernzeit, von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr, einzuhalten!
Kinder, die um/nach 8:30Uhr in den Kindergarten gebracht werden, bitten wir die Eltern zu klingeln, wir nehmen die Kinder an der Tür in Empfang. Im Kindergarten soll dann Ruhe einkehren! Es starten Angebote und die Kinder dürfen sich im ganzen Haus frei bewegen. Danke für Ihr Verständnis!
Orts-Caritasverein Lengfurt St. Jakobus der Ältere e.V.
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Gültiger Rahmenhygieneplan für Kath. Kindergarten St. Jakobus d.Ä. LengfurtStand 01.09.2024 |
1 Nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) grundsätzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren.
2 Die vorliegende, rechtlich nicht bindende Rahmenhygieneempfehlung für die Kindertagesbetreuung und für HPT dient bis auf Weiteres zur Empfehlung und Orientierung bei Erstellung oder Aktualisierung der individuellen Hygienepläne.
3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtungsträger nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet sind, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit eine Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte und Versicherte, das heißt auch betreute Kinder, durchzuführen.
- Raumhygiene:
Die Räume der Einrichtung werden nach unserem Reinigungs-Hygieneplan gereinigt.
Regelmäßig werden Spielsachen gewaschen und desinfiziert.
- Kinder
Die Kinder dürfen in den Funktionsbereichen selbst wählen mit wem, was und wo sie spielen möchten. Hierbei gibt es keine Einschränkungen oder Kontaktverbote.
Wichtige Vorgaben sind zu beachten:
- Kinder waschen sich nach Möglichkeit die Hände, nachdem sie im Kindergarten ankommen sind und sich umgezogen haben – päd. Hilfen, wie entsprechende Fotos über dem Waschbecken, erklären und zeigen die päd. Fachkraft unterstützt wird weiter angewendet!
- Hände waschen die Kinder auch vor und nach dem Essen, nach der Spielzeit, wenn sie von draußen reinkommen, nach dem Toilettenbesuch und ggf. nach Notwendigkeit zwischendurch.
- Wir achten darauf, dass Hände gut abgetrocknet werden.
- Personal
- Hände waschen/desinfizieren findet nach entsprechenden Tätigkeiten statt (nach dem Ankommen, nach dem Wickeln, Nase putzen, Umgang mit Erbrochenem, nach Stuhlgang der Kinder – zusätzlich werden einmal Handschuhe bereitgestellt), nach Toilettennutzung
- Die Hygienebeauftragte desinfiziert besonders stark frequentierte Orte und Gegenstände im Kindergarten täglich (Türklinken, Handlauf…)
- Wir nutzen unsere Funktionsbereiche, achten auf gelüftete Räume und Abstand
- Es wird Handcreme zur Pflege nach dem Waschen bereitgestellt.
- Eltern
Alle Eltern dürfen während der Bring-/Abholzeit ihrer Kinder die Einrichtung betreten.
Es wird explizit darauf geachtet, dass die Eltern schnell die Garderoben und Wege in der Einrichtung nach Bringen der Kinder verlassen. Funktionsräume und Bäder werden nicht betreten.
Wenn Kinder Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Erbrechen oder Durchfall aufweisen, dürfen sie die Einrichtung erst nach 48 Stunden und symptomfrei wieder die Einrichtung besuchen. Dafür braucht es kein ärztliches Attest.
Eltern dürfen für die Geburtstagsfeier Ihres Kindes in der Einrichtung auch Selbstgebackenes/Selbstgemachtes laut IFSG § 34 mitbringen.
Lengfurt, 13.02.2025
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