Wichtiges aus dem Kindergarten
498. Newsletter
15. November 2022
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung
Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.
Künftig gilt bei einem positiven PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest (z.B. in einem Testzentrum oder in einer Apotheke; nicht bei Selbsttests) grundsätzlich eine Maskenpflicht (mind. medizinische Gesichtsmaske). Die Staatsregierung setzt dabei auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Corona. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung
Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung dürfte die Neuregelung kaum Auswirkungen haben, da schon bislang der Grundsatz galt, dass kranke Kinder die Kindertagesbetreuung nicht besuchen dürfen.
Für Kinder mit Symptomen gilt weiterhin folgende Empfehlung aus unserer Rahmenhygieneempfehlung:
- Kranke Kinder oder Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
- Kinder oder Beschäftigte mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.
Für positiv getestete Kinder und Beschäftigte gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht anstelle der bisherigen Isolationspflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind jedoch von der Maskenpflicht befreit. Hier besteht für die Träger die Möglichkeit, im Rahmen ihres individuellen Hygieneplans eine Regelung aufzunehmen, wonach nachweislich infizierte Kinder auch bei Symptomfreiheit die Einrichtung oder Tagespflegestelle nicht betreten dürfen, wenn sie nicht mindestens eine medizinische Maske tragen.
In der Rahmenhygieneempfehlung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird künftig auf eine entsprechende Möglichkeit hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rahmenhygieneempfehlung für die Einrichtungsträger unverbindlich ist. Sie enthält lediglich Empfehlungen bzw. zeigt mögliche Regelungen auf. Die Einrichtungsträger können sich bei der Erstellung ihrer individuellen Hygienekonzepte freiwillig an der Rahmenhygieneempfehlung orientieren. Sie können aber auch ein eigenes Konzept entwickeln.
Bitte beachten Sie unsere neuen Elternbeiträge ab 1. Sepember 2022
(Staffelung der Beiträge)
Buchungszeit | 0-3 Jahre |
Regelkinder 3-6 Jahre | Regelkinder mit Beitragsermäßigung | |
> 1-2 Std. | 135,00 € | |||
> 2-3 Std. | 140,00 € | |||
> 3-4 Std. | 145,00 € | 115,00 € | 15,00 € | |
> 4-5 Std. | 150,00 € | 120,00 € | 20,00 € | |
> 5-6 Std. | 155,00 € | 125,00 € | 25,00 € | |
> 6-7 Std. | 160,00 € | 130,00 € | 30,00 € | |
> 7-8 Std. | 165,00 € | 135,00 € | 35,00 € | |
> 8-9 Std. | 170,00 € | 140,00 € | 40,00 € | |
> 9 | 175,00 € | 145,00 € | 45,00 € | |
Alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung erhalten einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00€ vom Land Bayern. Die Differenz zu den gebuchten Stunden übernehmen weiter die Eltern. Für Krippenkinder
kann ein Krippengeld in Höhe von 100,00€ beim Land Bayern beantragt werden.
Spiel- und Getränkegeld ist im Elternbeitrag inklusive, Windeln und Feuchttücher bringen die Eltern mit in den Kindergarten.
Die Kernzeit, von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr bitten wir alle Eltern einzuhalten!
Kinder, die kurz vor halb 9 oder schlag halb 9 in den Kindergarten gebracht werden, bitten wir die Eltern zu klingeln, wir nehmen die Kinder dann an der Tür in Empfang. Der Kindergarten ist dann geschlossen! Danke für Ihr Verständnis!
Orts-Caritasverein Lengfurt St. Jakobus der Ältere e.V.
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Angepasster Rahmenhygieneplan – Kindergarten Lengfurt gültig zum 01.09.2022(gilt im Zusammenhang des aktuellen Rahmenhygieneplanes vom 04.04.2022 und 472. Newsletter sowie dem Ministerialblatt vom 31.08.2022) |
1.Maskenplicht für Externe
Externe Personen (Eltern, Pädagogische Qualitätsbegleiterinnen und -begleiter, Fachberaterinnen und Fachberater, Supervisorinnen und Supervisoren, Lieferantinnen und Lieferanten und sonstige Besucherinnen und Besucher) entscheiden selbst in Innenräumen der Kinderbetreuungseinrichtung eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen oder den Mindestabstand einzuhalten.
2. Raumhygiene
Die Räume der Einrichtung werden nach unserem Reinigungs-Hygieneplan gereinigt.
3. Kinder
Das offene Konzept wird wieder angewendet. Die Kinder dürfen in den Funktionsbereichen selbst wählen mit wem, was und wo sie spielen möchten. Die Gestaltung der Räume findet in der Mitgestaltung und der Ideen der Kinder statt.
Unsere Konzeption gilt im vollen Umfang! |
- Kinder waschen die Hände, nachdem sie im Kindergarten ankommen und sich umgezogen haben – päd. Hilfen, wie entsprechende Fotos über dem Waschbecken, erklären und zeigen die päd. Fachkraft unterstützt wird weiter angewendet!
- Hände waschen die Kinder auch vor und nach dem Essen, nach der Spielzeit, wenn sie von draußen reinkommen, nach dem Toilettenbesuch
- Wir achten darauf, dass Hände gut abgetrocknet werden und stellen Handcreme zur Verfügung
- Quarantäne entfällt für Kinder, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten( 472. Newsletter)
- Luftfilter kommen zum Einsatz
4. Personal
- Hände waschen oder desinfizieren findet nach entsprechenden Tätigkeiten statt (nach Ankommen, nach Wickeln, Nase putzten, Erbrochenes wegräumen, nach Stuhlgang der Kinder – zusätzlich werden einmal Handschuhe getragen),nach Toilettennutzung
- Die Hygienebeauftragte desinfiziert besonders stark frequentierte Orte und Gegenstände im Kindergarten täglich (Türklinken, Handlauf…)
- Wir nutzen unsere Funktionsbereiche, achten auf gelüftete Räume und Abstand
- In allen Räumen sind Luftreiniger zum filtern der Luft eingesetzt.
5. Eltern
Wir arbeiten wieder offen. Alle Eltern dürfen während der Bringzeit ihrer Kinder die Einrichtung betreten.
Wichtig: Das Abholen erfolgt mit Klingeln an der Tür und das Team bringt die Kinder an zu den Eltern!
Es besteht weiter die Möglichkeit auch über das Klingeln die Kinder zu bringen! Empfehlenswert!
Es wird explizit darauf geachtet, dass die Eltern schnell die Garderoben und Wege in der Einrichtung nach dem Bringen der Kinder verlassen. Funktionsräume und Bäder werden nicht betreten!
Wenn Kinder Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Erbrechen oder Durchfall aufweisen, dürfen sie die Einrichtung erst nach 48 Stunden und symptomfrei wieder besuchen. Dafür braucht es kein ärztliches Attest und auch kein negativen Coronatest.
Eltern dürfen ab sofort wieder für die Geburtstagsfeier Ihres Kindes in der Einrichtung auch Selbstgebackenes/Selbstgemachtes laut IFSG § 34 mitbringen.
Danke für Ihr Verständnis Lengfurt, 08.09.2022
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